Zuckerrübensirup ist ein dunkelbrauner, durch das Einkochen von Zuckerrüben hergestellter Sirup.
Die Herstellung (das Lösen der süßen Bestandteile aus Rübenschnitzeln durch das Pressen gekochter Rübenschnitzel) ähnelt den ersten Schritten der Zuckerherstellung, bei der jedoch gezielt durch Fällung anderer Bestandteile und Kristallisation die Saccharose gewonnen wird. Bei der Herstellung des Zuckerrübensirups werden dagegen alle löslichen Stoffe der Rübe extrahiert. Dieser Saft wird gefiltert und weiter eingekocht, bis ein Sirup mit einer Mindesttrockensubstanz von 78 % entsteht, der bei 18 °C ausreichend streichfähig ist. Zuckerrübensirup wird nicht durch die EU Konfitüren-Verordnung erfasst und ist nur durch das deutsche Lebensmittelrecht geregelt.
Zuckerrübensirup wird auch in Mischungen mit Apfelsirup als Apfel-Rübensirup (auch Apfel-Rübenkraut genannt) hergestellt.
Zuckerrübensirup wird heute vor allem in den Regionen des Zuckerrübenanbaus als süßer Brotaufstrich (auch auf Möppkenbrot), Back- und Kochzutat für Spezialitäten, z. B. Pumpernickel (Schwarzbrot) in Westfalen, für Soßen (für Rheinischen Sauerbraten), und als Beilage zu Reibekuchen oder Pickert verwendet.